Im Jahr 2005 verweigerte ein Mieter eine Nachzahlung der Nebenkosten für Wasser und Abwasser, weil sein Vermieter die Kosten nicht in einzelne Posten aufgeschlüsselt hatte. Die strittige Nebenkostenabrechnung enthielt lediglich einen Posten für den Frischwasserverbrauch, in den die Kosten für das Abwasser im wahrsten Sinne „mit einflossen“.
Dieser Fall beschäftigte nun den Bundesgerichtshof (BGH), der […]