
Ein typischer Rauchmelder mit Sensorik und Sirene
Jährlich sterben viele Menschen in Deutschland bei Haus- und Wohnungsbränden. Die Brandschutz-Experten sind sich einig: Tode, die bei frühzeitiger Warnung vermeidbar gewesen wären. Das sieht auch der Gesetzgeber so und führte die Installationspflicht von Rauchmeldern für Neu-, Um- und sogar Bestandsbauten ein, allerdings als Länderentscheid mit sehr unterschiedlichen Fristen und nicht flächendeckend.
In Mecklenburg-Vorpommern ist zum Beispiel die Übergangsphase bereits fast vorüber, denn bis Ende des Jahres müssen dort auch in älteren Wohnungen und Häusern Rauchmelder nachgerüstet sein. Mecklenburg-Vorpommern ist damit der zeitliche Vorreiter aller deutschen Bundesländer. Die anderen Bundesländer haben abweichende Fristen, über die wir Sie hier informieren möchten:
- Nachrüstpflicht bis 2010 in Mecklenburg-Vorpommern
- Nachrüstpflicht bis 2011 in Hamburg und Schleswig-Holstein
- Nachrüstpflicht bis Juli 2012 in Pheinland-Pfalz
- Nachrüstpflicht bis 2015 in Hessen
- Nachrüstpflicht bis 2016 in Bremen
In allen nicht genannten Ländern steht eine Entscheidung und Terminierung noch aus, wird jedoch bald erwartet. Man sollte aber ohnehin nicht bis zu diesen Terminen warten, denn Rauchmelder sind äußerst günstig und sehr einfach und schnell installiert. Das einzige, worauf bei einem Kauf zu achten ist, ist die Zertifizierung nach DIN-Norm 14604. Wir beraten Sie gerne, wo Sie die Rauchmelder platzieren sollten und kümmern uns auch gern um andere Brandschutz-Belange die oftmals ebenfalls in die Kategorie „kleiner Aufwand, große Wirkung“ fallen.
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